§ 1 . Geltung der AGB |
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für
den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die
Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie
deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese
vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur
wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
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§ 2 . Beherbergungsvertrag |
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die
Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail
und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast
bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem
Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu
überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage
ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen,
so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
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§ 3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung |
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die
Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen
Mietwohnung in Berlin. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für
ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die
subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die
von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast
veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der
Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung
steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte
Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber
hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung
erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter
allgemein berechneten Preis.
(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für
derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
(6) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten
Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist
spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem
Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn der Anbieter hat gegenüber dem Gast
einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten
können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.
(7) Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine
angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung
vereinbarten Preis sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu
verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2
Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 8. Tag nach der Übermittlung der
Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter bis zum 8. Tag nach der
Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen,
und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten
angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der
Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast
schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach
der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt,
entsprechend anzuwenden.
(8) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.
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§ 4 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung |
(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar
pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung
verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist
besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn auch in den Hauseingängen und
Treppenhäusern geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und
Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet,
bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen
geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie
Licht und technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die
Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis
verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters
untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu
200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei
Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von
bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und
Terrassen erlaubt.
(5) Wenn ein Internetzugang in der Ferienwohnung vorhanden ist, ist die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen
Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche
Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich
verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der
Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder
angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen
Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder
Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung,
insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des
Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu
nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts
vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des
Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich. |
§ 5 . Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung) |
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des
Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden
Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des
Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm
und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin
schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er
nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich
gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des
Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende
Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des
Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise, im Übrigen nach
den folgenden Maßgaben berechtigt:
Stornierung bis spätestens Höhe des zu entrichtenden
Übernachtungspreises.
30 Tage vor Anreise 0 %
25 bis 29 Tage vor Anreise 20 %
15 bis 24 Tage vor Anreise 40 %
10 bis 14 Tage vor Anreise 60 %
5 bis 9 Tage vor Anreise 80 %
< 5 Tage vor Anreise 100 %
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn
der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt
der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der
Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung
sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis
spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren
Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist
entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine
Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.
(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist
gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast
auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(7) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der
Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer
Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit
gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des
Anbieters zuzurechnen ist.
(8) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw.
Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a)
hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder
Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei
berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes
auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden
Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung
gemäß Abs. 7 zu ersetzen. |
§ 6 . Haftung; Verjährung |
(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung
ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und
soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar
unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des
Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche
Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der
Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den
Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten
nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des
Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies
gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung
verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine
Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am
Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private
Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem
Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei
solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken
können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der
Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der
jeweiligen gesetzlichen Frist. |
§ 7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung |
(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15:00 Uhr zur
Verfügung. Die Anreise muss bis 20.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer
Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine
Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab
ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.
(2) Ist die Anreise in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 8:00 vereinbart und findet
in dieser Zeit statt wird ein Aufschlag in Höhe von 15,00 Euro erhoben.
(3) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen
Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(4) Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von
150,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger
Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag,
sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die
Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für
den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder
dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz
erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
(5) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 11.00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der
Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine
Zusatzzahlung. Diese beträgt
a) 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr;
b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung
nach 13.00 Uhr.
Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer
verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
(6) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel
an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der
Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle
Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die
Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße
Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
(7) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter
Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer
Schlösser zu leisten.
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§ 8 . Datenschutz |
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten einschließlich der
Personalausweis- oder Reisepassnummer werden von dem Anbieter
elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es
sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
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§ 9 . Schlussbestimmungen |
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Berlin, Deutschland.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten – im kaufmännischen Verkehr Berlin, Deutschland. Hat
einer der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist
ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Berlin, Deutschland.
(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein
oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem
Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 01/2011 |
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